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Linksammlung

Allgemeines

Nützliche Links

… für Laien und Experten

Die

Jura-Linksammlung

beinhaltet derzeit über 1.000 Links und soll einen wertfreien Überblick über die verschiedenen juristischen Angebote im Internet ermöglichen.

Die

Düsseldorfer Tabelle

dient in vielen Verfahren als Orientierungshilfe bei der Festsetzung des Unterhaltes.

Die

Straßenverkehrsordnung

(StVO) in der Fassung des Inkrafttretens zum 01.04.2004.

Alles zum Flensburger Punktsystem beim

Kraftfahrtbundesamt

. Im Bereich Sozial- und Arbeitsrecht bietet der Verband der Allgemeinen Ortskrankenkassen

AOK

mit seiner Datenbank eine gute Einstiegsmöglichkeit in die Materie. Beinahe alle zivilrechtlichen Entscheidungen des BGH seit 1999 bietet der

RWS-Verlag

mit seiner kostenfreien

Datenbank.

Die Arbeitsgemeinschaft Miet- und Wohneigentumsrecht

ARGE

bietet Informationen zum Mietrecht.

Datenbanken zu fast allen Rechtsgebieten bietet das

RechtsCentrum

, Urteile schnell und preiswert!

Das

Bundesverfassungsgericht

im Internet.

Der

Bundesgerichtshof

in Karlsruhe und im Internet.

Hier finden Sie das Bundesarbeitsgericht

BAG

.

Der

Bundesfinanzhof

, oberster

Gerichtshof des Bundes für Steuern und Zölle.

Das Internetportal des

Bundesverwaltungsgerichts

.

Verschiedene Ministerien des Bundes

Finanzministerium

Ministerium für Arbeit und Soziales

Justizministerium

Ministerium für Wirtschaft und Technologie

Die

Industrie- und Handelskammer

bietet umfangreiche Informationen für

Unternehmer.

Für Verbraucher ist die

Stiftung Warentest

ein verläßlicher Informationsdienst.

Praxisorientierte Einordnung: Linksammlung

Diese Seite dient der Vorbereitung einer konkreten rechtlichen Anfrage. Wichtig ist nicht nur die Überschrift des Problems, sondern der genaue Ablauf: Wer hat wann was erklärt, welche Schreiben liegen bereits vor, welche Fristen laufen und welches Ergebnis soll erreicht werden. Wer diese Punkte früh ordnet, vermeidet Rückfragen und kann schneller einschätzen lassen, ob ein außergerichtlicher Schritt genügt oder ob ein gerichtliches Vorgehen vorbereitet werden muss.

Für die erste Prüfung sollten Mandanten die vorhandenen Unterlagen vollständig bereithalten. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Bescheide, E-Mails, Briefe, Zustellnachweise, Zahlungsbelege und eigene Notizen zum zeitlichen Ablauf. Bei telefonischen Absprachen hilft eine kurze Gedächtnisnotiz mit Datum, Gesprächspartner und Inhalt. Fehlen Unterlagen, sollte zumindest festgehalten werden, wo sie angefordert werden können.

Was vorab zu klären ist

Bei diesem Thema stehen vor allem externe Rechtsinformationen sinnvoll einzuordnen im Vordergrund. Geprüft werden sollten Quelle, Aktualität, Zuständigkeit und Verbindlichkeit. Entscheidend ist außerdem, ob bereits eine Frist gesetzt wurde oder ob eine Gegenseite selbst Fristen behauptet. Fristen sollten nie geschätzt werden; maßgeblich sind Zugang, Zustellung und der konkrete Wortlaut des Schreibens.

Auch die Kostenfrage gehört zur Vorbereitung. Eine rechtliche Einschätzung ist leichter möglich, wenn Streitwert, Forderungshöhe, bisherige Zahlungen und vorhandene Rechtsschutzversicherung bekannt sind. Das ersetzt keine Prüfung im Einzelfall, hilft aber dabei, Aufwand, Nutzen und Risiken früh zu trennen. Nicht jede Auseinandersetzung verlangt sofort ein Gerichtsverfahren; häufig ist zunächst eine strukturierte außergerichtliche Klärung sinnvoll.

Nächster Schritt

Wer die Kanzlei kontaktiert, sollte das eigene Ziel in einem Satz formulieren: Zahlung erhalten, Forderung abwehren, Frist prüfen, Unterlagen bewerten oder weiteres Vorgehen planen. Danach können die Unterlagen chronologisch gesichtet und offene Punkte gezielt besprochen werden. So bleibt die Beratung nah am tatsächlichen Vorgang und vermeidet unnötige Annahmen.

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