Linksammlung
Allgemeines
Nützliche Links
… für Laien und Experten
Die
Jura-Linksammlung
beinhaltet derzeit über 1.000 Links und soll einen wertfreien Überblick über die verschiedenen juristischen Angebote im Internet ermöglichen.
Die
Düsseldorfer Tabelle
dient in vielen Verfahren als Orientierungshilfe bei der Festsetzung des Unterhaltes.
Die
Straßenverkehrsordnung
(StVO) in der Fassung des Inkrafttretens zum 01.04.2004.
Alles zum Flensburger Punktsystem beim
Kraftfahrtbundesamt
. Im Bereich Sozial- und Arbeitsrecht bietet der Verband der Allgemeinen Ortskrankenkassen
AOK
mit seiner Datenbank eine gute Einstiegsmöglichkeit in die Materie. Beinahe alle zivilrechtlichen Entscheidungen des BGH seit 1999 bietet der
RWS-Verlag
mit seiner kostenfreien
Datenbank.
Die Arbeitsgemeinschaft Miet- und Wohneigentumsrecht
ARGE
bietet Informationen zum Mietrecht.
Datenbanken zu fast allen Rechtsgebieten bietet das
RechtsCentrum
, Urteile schnell und preiswert!
Das
Bundesverfassungsgericht
im Internet.
Der
Bundesgerichtshof
in Karlsruhe und im Internet.
Hier finden Sie das Bundesarbeitsgericht
BAG
.
Der
Bundesfinanzhof
, oberster
Gerichtshof des Bundes für Steuern und Zölle.
Das Internetportal des
Bundesverwaltungsgerichts
.
Verschiedene Ministerien des Bundes
Finanzministerium
Ministerium für Arbeit und Soziales
Justizministerium
Ministerium für Wirtschaft und Technologie
Die
Industrie- und Handelskammer
bietet umfangreiche Informationen für
Unternehmer.
Für Verbraucher ist die
Stiftung Warentest
ein verläßlicher Informationsdienst.
Praxisorientierte Einordnung: Linksammlung
Diese Seite dient der Vorbereitung einer konkreten rechtlichen Anfrage. Wichtig ist nicht nur die Überschrift des Problems, sondern der genaue Ablauf: Wer hat wann was erklärt, welche Schreiben liegen bereits vor, welche Fristen laufen und welches Ergebnis soll erreicht werden. Wer diese Punkte früh ordnet, vermeidet Rückfragen und kann schneller einschätzen lassen, ob ein außergerichtlicher Schritt genügt oder ob ein gerichtliches Vorgehen vorbereitet werden muss.
Für die erste Prüfung sollten Mandanten die vorhandenen Unterlagen vollständig bereithalten. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Bescheide, E-Mails, Briefe, Zustellnachweise, Zahlungsbelege und eigene Notizen zum zeitlichen Ablauf. Bei telefonischen Absprachen hilft eine kurze Gedächtnisnotiz mit Datum, Gesprächspartner und Inhalt. Fehlen Unterlagen, sollte zumindest festgehalten werden, wo sie angefordert werden können.
Was vorab zu klären ist
Bei diesem Thema stehen vor allem externe Rechtsinformationen sinnvoll einzuordnen im Vordergrund. Geprüft werden sollten Quelle, Aktualität, Zuständigkeit und Verbindlichkeit. Entscheidend ist außerdem, ob bereits eine Frist gesetzt wurde oder ob eine Gegenseite selbst Fristen behauptet. Fristen sollten nie geschätzt werden; maßgeblich sind Zugang, Zustellung und der konkrete Wortlaut des Schreibens.
Auch die Kostenfrage gehört zur Vorbereitung. Eine rechtliche Einschätzung ist leichter möglich, wenn Streitwert, Forderungshöhe, bisherige Zahlungen und vorhandene Rechtsschutzversicherung bekannt sind. Das ersetzt keine Prüfung im Einzelfall, hilft aber dabei, Aufwand, Nutzen und Risiken früh zu trennen. Nicht jede Auseinandersetzung verlangt sofort ein Gerichtsverfahren; häufig ist zunächst eine strukturierte außergerichtliche Klärung sinnvoll.
Nächster Schritt
Wer die Kanzlei kontaktiert, sollte das eigene Ziel in einem Satz formulieren: Zahlung erhalten, Forderung abwehren, Frist prüfen, Unterlagen bewerten oder weiteres Vorgehen planen. Danach können die Unterlagen chronologisch gesichtet und offene Punkte gezielt besprochen werden. So bleibt die Beratung nah am tatsächlichen Vorgang und vermeidet unnötige Annahmen.
